Abrechnungsmöglichkeiten
Infos für gesetzlich Versicherte
Da ich anerkanntes Mitglied im Verband der Deutschen Osteopathen bin, besteht die Möglichkeit, sich die osteopathische Behandlung von gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen zu lassen. Es ist sinnvoll sich vorher bei der jeweiligen Versicherung zu informieren.
Für Atemsitzungen gibt es keine Zuschüsse.
Infos für privat Versicherte & Beihilfeberechtigte
Als Heilpraktiker kann ich Osteopathie-Behandlungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abrechnen. Die Atemsitzungen sind in diesem Rahmen teilweise abrechnungsfähig.
Die GebüH gibt feste Beträge für einzelne Leistungen vor. So kann es insbesondere bei längeren oder komplexeren Behandlungen zu leichten Abweichungen von meinem Stundensatz führen.